Auftragsverarbeitungsvertrag
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist nach Art. 28 DSGVO verpflichtend, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeitet. Er regelt Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM).
Bei Causa AI ist ein AVV nach Art. 28 DSGVO standardmäßig im Vertragsumfang enthalten und als Mustervertrag vorausfüllbar.